Ihr Versicherungsschutz unterliegt zudem:
- Definitionen und Ausschlüssen der Versicherungspolice.
- Allen besonderen Bestimmungen, die in Ihrem Versicherungsschein (und auf dem Sondervereinbarungsformular, das vor Versicherungsbeginn ausgestellt wurde) angegeben sind.
- Etwaigen Policennachträgen, den allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie eventuellen gesetzlichen Anforderungen.
- Angemessenen und üblichen Kosten in Übereinstimmung mit dem Land der Behandlung und den standardmäßigen und allgemein anerkannten medizinischen Verfahren. Wenn wir der Meinung sind, dass ein Erstattungsantrag unangemessen ist, behalten wir uns das Recht vor, den von uns gezahlten Betrag zu reduzieren oder abzulehnen.
Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn ein Bestandteil der Versicherung, der Leistungen, Tätigkeiten oder Geschäfte gegen geltende Sanktionen oder Regulierungen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder jeglicher anderer Wirtschafts- bzw. Handelssanktionen oder -regulierungen verstoßen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein, dem Versicherungshandbuch und der Tariflichen Leistungszusage.