Zugang zu medizinischer Versorgung in den USA

Wir haben uns mit Aetna und Caremark zusammengetan, um Ihnen bequem Zugang zu einer erstklassigen medizinischen Versorgung in den USA zu bieten.
 
Wenn Sie eine Behandlung in den USA erhalten, zeigen Sie einfach Ihre Versichertenkarte beim medizinischen Dienstleister vor und prüfen Sie, ob der Dienstleister Ihre aktuellen Versicherungsdetails vorliegen hat. Der Dienstleister wird sich mit uns in Verbindung setzen, um sicherzustellen, dass alle Unterlagen im Zusammenhang mit Ihrer Behandlung in Ordnung sind. Stellen Sie sicher, dass Sie einen Dienstleister aus dem medizinischen Netzwerk auswählen, bei dem wir Ihre Arztrechnungen direkt abrechnen können.

Wenn Ihr Tarif eine Caremark-Apothekenkarte umfasst, können Sie bestimmte Medikamente und Apotheken-Produkte in den USA bargeldlos erhalten.

Wenn Ihr Tarif den Zugang auf das Caremark Apothekennetzwerk umfasst, wird dies auf Ihrer Versichertenkarte angezeigt.

Egal ob Sie eine Caremark-Karte haben oder nicht, Sie können außerdem eine Rabattkarte für Apotheken beantragen, die Sie immer dann verwenden können, wenn die Rezeptgebühr nicht von Ihrem Tarif umfasst wird.
Wenn Sie für eine medizinische Dienstleistung im Rahmen Ihrer Versicherung bezahlen mussten, können Sie Ihre Ansprüche online über unsere MyHealth App oder unser Portal einreichen und den Status nachverfolgen.
Wir denken, dass Sie vielleicht weitere Informationen zu internationalen Krankenversicherungen wünschen, deshalb haben wir hier eine Liste der am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt.
Der stationäre Tarif bezieht sich auf alle Behandlungen, die durchgeführt werden, wenn eine versicherte Person „stationär“ in ein Krankenhaus aufgenommen wird (über Nacht/für einen längeren Zeitraum).  Erstattungsanträge in Bezug auf ambulante Behandlungen (z. B. Arztbesuche, Kauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln) werden nur dann bezahlt, wenn zusätzlich zum stationären Tarif (Haupttarif) ein Ambulanttarif gewählt wurde. Wir bieten sowohl für stationäre als auch für ambulante Behandlungen verschiedene Abstufungen des Versicherungsschutzes.
Im Allgemeinen sind Vorerkrankungen (einschließlich chronischer Vorerkrankungen) mitversichert, außer in Ihren Versicherungsunterlagen anders angegeben. Wenn Ihre Versicherungsbedingungen Moratorium oder CPME/CTT (früher MORI) umfassen, gilt eine Wartezeit von 24 Monaten, bevor Ansprüche für bereits bestehende Erkrankungen versichert werden. Sobald der (ununterbrochene) Zeitraum von 24 Monaten nach dem Datum des Beginns Ihrer Versicherung verstrichen ist, können bereits bestehende Erkrankungen mitversichert sein, vorausgesetzt, Sie hatten keine Symptome, benötigten oder erhielten keine Behandlung, Medikamente, eine spezielle Diät oder Beratung oder hatten andere Anzeichen für den Gesundheitszustand/die Erkrankung. 
 
Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten, wenden Sie sich an unser  Sales Team
Eigenanteil ist der Prozentsatz der Kosten, den Sie selbst zu tragen haben. Wenn beispielsweise eine Leistung zu 80 % erstattet wird, fällt dafür ein Eigenanteil von 20 % an. Daher übernehmen wir 80 % der Kosten für jede erstattungsfähige Behandlung pro Versicherten und pro Versicherungsjahr. In den USA wird dies als Mitversicherung (Co-Insurance) bezeichnet.
Eine Selbstbeteiligung ist der Kostenanteil, der von der versicherten Person zu zahlen ist und der von uns zu zahlenden Summe abgezogen wird. Sofern es Selbstbeteiligungen gibt, gelten sie pro Versicherten und pro Versicherungsjahr, sofern nicht anderweitig in Ihrer Tariflichen Leistungszusage angegeben. In den USA wird dies als Zuzahlung (Co-Pay) bezeichnet.
Eine Notfallstation ist eine ambulante Klinik, in der Sie ohne Termin einen Arzt aufsuchen können. Notfallstationen sind praktisch, da sie in der Regel früh morgens bis spät abends und oft am Wochenende geöffnet sind. Notfallstationen können auch für Röntgenaufnahmen und/oder CT-Scans ausgestattet sein. Bitte beachten Sie, dass Fachärzte (Kardiologie, HNO, Gastroenterologie usw.) nicht in Notfallstationen zur Verfügung stehen.
Wenn Sie vor kurzem den Versicherer gewechselt haben oder eine aktualisierte Versichertenkarte von uns erhalten haben, stellen Sie bitte sicher, dass Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt beim nächsten Besuch informieren und Ihre neuen Versicherungsdaten mitteilen. Zu den erforderlichen Versicherungsdetails gehören Ihre Aetna ID-Nummer auf der Vorderseite Ihrer Karte und die Zahlungs-ID auf der Rückseite.  Dies verhindert, dass Sie Arztrechnungen erhalten, da der Dienstleister diese direkt an uns sendet.

Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Tarif die von Ihnen gewünschte Behandlung versichert. Die Behandlungen, für die eine vorherige Kostenzusage erforderlich ist, sind in der Regel mit den Zahlen 1 und 2 in Ihrer Tariflichen Leistungszusage angegeben. Sie finden Ihre Tarifliche Leistungszusage über die MyHealth digitalen Services. Melden Sie sich über einen Browser an oder verwenden Sie die MyHealth App und klicken Sie auf „Meine Leistungen“.

Wenn für Ihre Behandlung eine vorherige Kostenzusage erforderlich ist, zeigen Sie einfach bei Ihrem Arzt Ihre Versichertenkarte vor. Sie werden gebeten, ein Dokument zu unterschreiben, das die Freigabe Ihrer medizinischen Daten autorisiert. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wird dann automatisch den Prozess der vorherigen Kostenzusage direkt bei uns starten.

Der Prozess der vorherigen Kostenzusage hilft uns, jeden Fall zu beurteilen, alle Einzelheiten mit dem Krankenhaus vor Ihrer Ankunft zu organisieren und die direkte Bezahlung der Kosten mit dem Krankenhaus zu vereinbaren, sofern möglich.

Dienstleister sind nur berechtigt, Ihnen im Voraus (vor der medizinischen Leistung) einen Eigenanteil oder eine Selbstbeteiligung in Rechnung zu stellen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Dienstleister versuchen, Ihnen nach einer medizinischen Versorgung eine Rechnung auszustellen.

Sie müssen uns nur benachrichtigen, wenn Sie eine Behandlung benötigen, für die von uns eine vorherige Kostenzusage erforderlich ist. In Ihrer auf MyHealth verfügbaren Tariflichen Leistungszusage wird bestätigt, welche Leistungen im Voraus genehmigt werden müssen.  Melden Sie sich einfach über den Browser bei MyHealth an und rufen Sie „Meine Leistungen“ auf. In der Regel sind Behandlungen, die im Voraus genehmigt werden müssen,  mit 1 oder 2 gekennzeichnet. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte unter 866-238-1399 (gebührenfrei aus den USA) an. 

Stellen Sie Gesundheitsdienstleistern immer Ihre Versichertenkarte zur Verfügung, damit sie uns bei Fragen zu Ihren Leistungen anrufen können. 

Es passiert sehr häufig, dass Dienstleister eine Rechnung an Patienten anstatt an die Versicherung senden, obwohl sie die entsprechenden Versicherungsdaten haben. In diesem Fall rufen Sie bitte 866-238-1399 (gebührenfrei aus den USA) an, damit wir die Zahlung direkt mit dem Dienstleister organisieren können.
In diesem Fall rufen Sie bitte unter der Nummer 866-238-1399 (gebührenfrei aus den USA) an. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einem alternativen Dienstleister.
Wussten Sie, dass wir eine Support-Seite für Versicherte haben?